QuantX® Markenrichtlinien

Marken- und Lizenzrichtlinien QuantX®
und der Bezeichnung QuantX®-Anwender oder QuantX®-Anwenderin

§1 Präambel

· Die Marke QuantX® ist für Deutschland eine eingetragene Marke von Thomas Bäumler.

· Mit QuantX® wird versucht, die Möglichkeiten von Quantenmethoden unter Integration wichtiger Elemente zur Bewusstseinstransformation und Einflüssen des Neo-Schamanismus praxisnah umsetzbar einer breiten Masse zu einem moderaten Preis für ein erfülltes und glückliches Leben zur Verfügung zu stellen. Unter dieser Prämisse werden alle Bestimmungen und Grundsätze entschieden.

§2 Geltungsbereich der Markenrichtlinien

Diese Markenrichtlinien gelten für Deutschland.

§3 Verwendung der Marke QuantX®

Die Verwendung der Marke QuantX® ist allen Teilnehmern eines QuantX® Seminars Level 2 bei Thomas Bäumler im Rahmen dieser Richtlinien erlaubt. Diese Erlaubnis kann jederzeit und auch ohne Angabe von Gründen untersagt werden (siehe §5 Einschränkungen) und bedarf der Schriftform. Sie erhalten gemäß den AGB’s automatisch mit der Teilnahme an einem QuantX® Seminar Level 2 die Lizenz für die Markenverwendung innerhalb dieser Richtlinien.

§4 Erlaubter Umfang der Verwendung

®

(1) Alle Teilnehmer eines QuantX® Seminars Level 2 bei Thomas Bäumler dürfen, nach erfolgreicher Teilnahme, unter dem Namen „QuantX®-Anwender“ bzw. „QuantX®-Anwenderin“ Einzel-Anwendungen und Fern-Anwendungen anbieten.

(2) Die unter 1. genanten QuantX®-Anwender/innen dürfen sich unter der Internetseite www.quantx-anwender.de listen und sich in einem Kurzprofil präsentieren und dabei insbesondere auf ihre Dienstleistungen hinsichtlich QuantX®-Anwendungen aufmerksam machen.
Hierfür ist ein gesonderter Werbe- und Nutzungsvertrag abzuschließen, durch welchen derzeit, bis voraussichtlich Anfang 2011, keine Kosten entstehen. Sollten künftig Kosten erhoben werden, so besteht ein Sonderkündigungsrecht.

(3) Jegliche Wissensvermittlung, die darauf abzielt, Dritte in die Lage zu versetzen, die Methoden selbst anzuwenden, ist unter dem Namen QuantX® nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für das Anbieten von Seminaren unter dem Namen QuantX®. Derzeit werden keine Lizenzen zum QuantX® Seminarleiter vergeben.

§5 Einschränkungen

Folgende Marketingmaßnahmen dürfen nicht ergriffen werden:

· Jede Art von Werbung und PR, welche gegen den Lizenzgeber und/oder andere Lizenznehmer gerichtet ist bzw. negative Auswirkungen auf deren geschäftlichen Erfolg haben.

· Es dürfen keine Anzeigen im Internet, z. B. bei Google Adwords , mit dem Keyword „QuantX“ geschaltet werden.

· QuantX® darf zu keinem Zeitpunkt mit Autoren und Publikationen von Verlagen in Verbindung gebracht werden, ebenso nicht mit vergleichbaren Methoden, die unter eigenem Markennamen agieren. Jeder Verstoß gegen diese Einschränkungen wird mit sofortigem Entzug der Lizenz und Schadensersatzansprüchen geahndet.

· Jede Art von Werbung und PR, die gegen geltendes Recht– insbesondere solche, die gegen das Heilmittelwerbegesetz und dem Heilpraktikergesetz verstoßen. Es dürfen keine Heilversprechen gegeben werden.

· Es dürfen keine Texte oder Abbildungen von QuantX® Webseiten übernommen werden und auf der eigenen Homepage aufgezeigt werden, es sei denn dieses wurde ausdrücklich schriftlich genehmigt.

· Die Verwendung von Logo und Corporate-Identity Elementen, falls vorhanden, in Werbemitteln des Lizenznehmers, bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Lizenzgeber.

· Der Markenname QuantX® darf nicht verwendet werden, um für Veranstaltungen und/oder Anwendungen zu werben, bei denen Seminare mit ähnlichen und/oder vergleichbaren Inhalten und praktischen Anwendungen angeboten und/oder beworben werden (hierzu zählt jede Art der Energiearbeit). Jeder Verstoß gegen diese Einschränkungen wird mit sofortigem Entzug der Lizenz und Schadensersatzansprüchen geahndet.

§6 Dauer der Lizenz und Rechtsanspruch

Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Verwendung der Bezeichnung QuantX®-Anwender oder QuantX®-Anwenderin. Es steht dem Lizenzgeber frei, jederzeit einzelnen oder allen Seminar-Teilnehmern die Lizenz zu entziehen. Dies ist jedoch nur unter gravierenden äußeren Umständen oder Verstößen beabsichtigt. Dem Lizenzgeber steht es außerdem frei, immer Marke, Markenzeichen und Corporate Identity zu verändern.

§7 Eigenverantwortung für Werbung und Werbemittel

Jeder Lizenznehmer ist für seine Werbemaßnahmen selbst verantwortlich. Diese haben immer Name und Adresse des Werbenden zu tragen. Sollte es zu Rechtsansprüchen Dritter kommen (z.B. wegen Verstoß gegen Gesetze), trägt der Lizenznehmer allein die Verantwortung. Daraus anfallende Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Lizenznehmers. Eine vorherige Absprache geplanter Werbemittel mit dem Lizenzgeber ist daher dringend empfohlen.

§8 Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

QuantX®
Thomas Bäumler
Röthenbacher Hauptstr. 31
D - 90449 Nürnberg

Telefon: 0911-3261994

Homepage: www.quantx.info

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

(Stand 03.10.2010)

 
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